AGB



Präambel

1. Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der ursaPack GmbH, Wedemark, und deren Kunden gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen, auch wenn vor und bei Vertragsschluss nicht ausdrücklich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird. Etwaige abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Die vorliegenden AGB werden auch dann Vertragsbestandteil, wenn die ursaPack GmbH in Kenntnis entgegenstehender Bestimmungen Verträge schließt.

Als Kunden i. S. d. AGB sind ausschließlich anzusehen:

• Unternehmer, also natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaften, die im Zeitpunkt der Bestellung von Waren oder Dienstleistungen bei der ursaPack GmbH in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln,

• juristische Personen des öffentlichen Rechts oder

• öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

2. Die Darstellungen der Waren und Dienstleistungen der ursaPack GmbH unter vorgenannter Internetseite oder in anderen Medien stellen keine bindenden Vertragsangebote dar. Erst durch die Bestellung eines Kunden wird ein verbindliches Angebot abgegeben. Die ursaPack GmbH behält sich die freie Entscheidung über die Annahme des jeweiligen Angebots vor. Ein Vertrag kommt erst zustande, indem die ursaPack GmbH die Bestellung durch Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware annimmt. Die Auftragsbestätigung kann per E-Mail versandt werden. Eine automatisch erstellte und versandte E-Mail, die den Eingang der Bestellung bestätigt, gilt nicht als Auftragsbestätigung. Wenn der Kunde bei der Bestellung keine E-Mail-Adresse angegeben hat, kommt der Vertrag mit Lieferung der Ware zustande, es sei denn er hat auf anderem Wege eine Auftragsbestätigung erhalten.

1. Allgemeine Verkaufsbedingungen

Wir verkaufen und leisten ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Gegenüber Unternehmern gelten diese auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

2. Angebot, Muster und Vertragsabschluss

2.1. Angebote geben wir freibleibend und unverbindlich ab. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen werden erst mit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung wirksam.

Die ursaPack GmbH übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Sie ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit sie ihrerseits den Liefergegenstand unverschuldet nicht erhält.

2.2. Muster sind manuelle Fertigungen und unterliegen dadurch gewissen Schwankungen. Für handels- und marktübliche sowie unbedeutende Abweichungen (z. B. Material, Abmessung, Ausführung, Farbe, Stärke, Gewicht etc.) gegenüber der maschinell gefertigten Lieferung haftet die ursaPack GmbH nicht.

2.3. Die Angaben über Waren und Dienstleistungen im Internet unter „www.shop.ursapack.de“, ihren Unterseiten oder in anderen Medien hinsichtlich Beschaffenheit, Maßen, Farben, Preisen u.a. erfolgen stets so genau wie möglich, sind aber unverbindlich. Fotos und Abbildungen dienen der Illustration und sind nicht bindend. Maßgebend ist einzig der Inhalt der Produktbeschreibungen. Geringfügige und zumutbare Produktänderungen behält sich die ursaPack GmbH ausdrücklich vor. Insbesondere bleiben technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Angeboten und schriftlichen Unterlagen sowie Leistungs-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts vorbehalten, ohne dass der Kunde daraus Rechte herleiten könnte. Angaben über die Produkte der ursaPack GmbH (technische Daten, Maße u.a.) sind nur ungefähr und annähernd; sie sind keine garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich.

3. Preise und Versand

3.1. Die in unserem Angebot mitgelieferten Preise gelten nur für die angefragten Mengen. Maßgebend sind die Preise unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich in EURO zzgl. der gesetzlichen MwSt. Sofern nicht anders vereinbart, bieten wir ab Werk zzgl. Verpackung und Transportkosten an. Bei Bestellungen >250€ netto erfolgt der Versand Frei Haus Deutschland (ohne Inseln). Maßgebend für die Auslegung von Handelsklauseln sind die Incoterms in ihrer jeweils gültigen Fassung.

3.2. In jedem Fall erfolgen Warentransporte per Paketdienst oder per Spedition sowie Lieferungen ins Ausland auf Kosten und auf Gefahr des Kunden.

3.3. Klischees und Werkzeuge, die ausschließlich für Anfertigungen des Käufers verwendet werden, bleiben, auch wenn diese anteilig berechnet werden, unser Eigentum und werden für evtl. Nachbestellungen 2 Jahre aufbewahrt.

3.4. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die, den Transport ausführende, Person übergeben worden ist (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat.

4. Entsorgung

Unsere Produkte (Verpackungen) sind je nach Verwendungszweck systembeteiligungspflichtig. Unsere Produktpreise beinhalten keine Systemgebühren gem. VerpackG.

5. Lieferzeiten

Die von uns genannten Liefertermine berücksichtigen die bei Auftragsbestätigung genannten Fertigungs- und Liefermöglichkeiten, sind aber keine Festtermine im Sinne des § 376 HGB. Auch ohne besondere Vereinbarung oder Ankündigung sind wir zur Lieferung von Teilmengen berechtigt. Bei Überschreitung der vorgesehenen Liefertermine ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag schriftlich zurückzutreten. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Materialknappheit, Transportverzögerungen, Streiks, Energieknappheit etc.) und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In diesen Fällen sind wir berechtigt, nach unserer Wahl entweder die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

6. Zahlung und Zahlungsverzug

Als Standardzahlungsbedingungen gewährt die ursaPack GmbH Ihren Online-Käufern Vorkasse 2% oder Zahlung via Paypal. Hiervon abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Willkürliche Skontoabzüge werden nicht akzeptiert.

Der Versand der Waren erfolgt erst nach Erhalt des Betrages auf dem Geschäftskonto (Wertstellung) der ursaPack GmbH. Die Aufrechnung gegen den Kaufpreis sowie dessen Zurückbehaltung sind – insbesondere auch bei Mängelrügen – nur zulässig, wenn und soweit die Gegenansprüche des Käufers von dem Verkäufer anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

7. Sicherheiten bei Lieferungen

6.1. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der ursaPack GmbH bis zur vollständigen Bezahlung aller auch künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen oder bei Zahlungsverzug ist der Käufer ohne Nachfristsetzung oder Rücktrittserklärung auf Verlangen des Verkäufers verpflichtet, sämtliche in seinem Besitz befindliche Vorbehaltsware unverzüglich auf seine Kosten an den Verkäufer zurückzugeben.

6.2. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware gilt als im Auftrag des Verkäufers vorgenommen, ohne dass diesem daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verbindung, Vermischung, Vermengung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen steht dem Verkäufer der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verwendeten Ware zu. Entsprechendes gilt bei Verbrauch der Vorbehaltsware zum Zweck der Produktion. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache räumt er dem Verkäufer schon jetzt das Miteigentum an ihr im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache ein. Der Käufer verpflichtet sich, die neue Sache mit kaufmännischer Sorgfalt für den Verkäufer zu verwahren.

6.3. Der Käufer darf bis auf Widerruf die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern, jedoch nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Bei Weiterverkauf der Vorbehaltsware geht die Kaufpreisforderung bis zur völligen Tilgung aller Forderungen des Verkäufers aus Warenleistungen in voller Höhe sicherungshalber auf den Verkäufer über. Erfolgt der Weiterverkauf zusammen mit anderen Sachen, evtl. nach Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung, gilt diese Vorausabtretung jedoch nur in Höhe des Rechnungswertes der betreffenden Vorbehaltsware.

6.4. Ungeachtet der Abtretung gemäß Ziff. 3 und des Einziehungsrechtes des Verkäufers ist der Käufer so lange zur Einziehung der Forderung berechtigt, als er seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nachkommt oder nicht in Vermögensverfall gerät. Der Käufer hat dem Verkäufer die Abtretung auf Verlangen schriftlich zu bestätigen und ihm die zur Einziehung erforderlichen Angaben zu machen.

6.5.Übersteigt der Wert der dem Verkäufer nach Ziff. 1-3 gewährten und realisierbaren Sicherheiten die Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer insgesamt um mehr als 20%, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insofern zur Rückübertragung verpflichtet.

6.6. Werden die Vorbehaltsware oder die dem Verkäufer nach Ziff. 1-3 gewährten Sicherheiten durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter oder in sonstiger Weise gefährdet, wird der Käufer auf die Rechte des Verkäufers hinweisen und den Verkäufer unter Übergabe der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen unverzüglich unterrichten.

8. Lieferkette

Für Kaufverträge, die auf Seiten des Käufers eine Lieferkette i.S.d. §§ 445a, 445b, 478 BGB (Lieferantenregress) begründen, gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch für Regelungen zu Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) sowie Beweislastverteilungen.

9. Annahmeverweigerung, Stornierung oder Rückgabe sowie Rücktritt

7.1. Wird die Annahme seitens des Käufers verweigert, so kann ursaPack GmbH eine angemessene Nachfrist zur Annahme setzen. Nimmt der Käufer die Ware in dieser gesetzten Frist nicht ab, so kann ursaPack GmbH vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen.  

Bei vom Käufer zu vertretenden Auftragsstorni sind wir berechtigt, entgangenen Gewinn in Höhe von mindestens 20% des Nettoauftragswertes zu berechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis offen, dass wir entweder keinen oder einen geringeren Gewinn erzielt hätten. Die Geltendmachung weitergehenden Schadenersatzes bleibt hiervon unberührt.

7.2. Die ursaPack GmbH behält sich vor, zur Wahrung der berechtigten Interessen (beispielsweise bei Vorleistung) eine Bonitätsauskunft durchzuführen und aufgrund des Ergebnisses der Bonitätsprüfung vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist auch für den Fall vorbehalten, dass die Ware für einen Zeitraum von mindestens vier Wochen nicht verfügbar ist oder Datenfehler vorliegen, aufgrund derer die Bestellung nicht ausgeführt werden kann.

9. Beschaffenheit und Gewährleistung

9.1 Beratungen und Empfehlungen unserer Mitarbeiter erfolgen unverbindlich. Der Käufer hat grundsätzlich die Eignung der von uns gelieferten Produkte für seine Einsatzzwecke ausreichend zu testen. Nur wenn vorab der genaue Einsatzzweck schriftlich definiert wurde, kann eine Eignung der Produkte durch uns bestätigt werden. (Dies betrifft insbesondere Lebensmittelkonformitätserklärungen. Diese können wir nicht nachträglich ausstellen.)

Alle Angaben zum Gegenstand der Lieferung und Leistung (z. B. Maße, Gewichte, Toleranzen, Belastbarkeiten etc.) sind nur annähernd maßgeblich. Geräte und Maschinen dürfen nur für den bestimmungsgemäßen Gebrauch eingesetzt werden mit dem Verbrauchsmaterial, das von ursaPack GmbH freigegeben wurde. Sicherheitsvorschriften klärt und überwacht der Käufer eigenverantwortlich.

9.2 Wir gewährleisten, dass unsere Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Lieferdatum. Offensichtliche Mängel sind uns unter Präzisierung des Mangels unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung, innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt die Lieferung als vertragsgerecht. Für festgestellte oder anerkannte Mängel der Ware leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

Wählt der Käufer wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich in diesem Fall auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

Durch falsche oder zu lange Lagerung können sich Eigenschaften, Form, Farbe etc. von Produkten verändern. Daraus entstehen keine Gewährleistungsansprüche. Ferner sind die Toleranzen und Produktionsschwankungen zu beachten (s. 9.3-9.6).

Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer ein die beanstandete Leistung oder Lieferung bzw. ein Muster davon zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung.

9.3. Kunststofferzeugnisse Mengenabweichungen: bis zu 15%, bei Mengen unter 500 kg von bis zu 20%, ein Ausschuss bis zu 3% sowie Zähldifferenzen bei Kleinpackungen bis 5% je Bündel, sind branchenüblich und gelten als vertragsgemäß.

Papiererzeugnisse & Kartonagen Mengenabweichungen: bis zu 15%, bei Mengen unter 500qm von bis zu 20%, ein Ausschuss bis zu 3% sind branchenüblich und gelten als vertragsmäßig.

Dem Käufer wird stets die korrekte, gelieferte Menge in Rechnung gestellt.

9.4. Kunststofferzeugnisse Maßabweichungen: Hinsichtlich der Prüfmethoden gelten die einschlägigen DIN- bzw. ISO-Normen. Kunststoff-Folien und Erzeugnisse hieraus sind vertragsgemäß, wenn sie der GKV-Prüf- und Bewertungsklausel in der jeweils gültigen Fassung entsprechen. Bei Produktionen über 8m Folienbreite und bei Einsatz von Regeneraten erhöhen sich die Toleranzgrenzen auf 10%. Abweichende Toleranzen für spezielle Verpackungs- und sonstige Folienverarbeitungsmaschinen müssen vereinbart werden.

Papiererzeugnisse & Kartonagen Maßabweichungen: Qualitätsangaben und Abmessungen richten sich nach den Angaben des Verbandes der Wellpappen-Industrie e. V. - VdW).

9.5. Einfärben und Druckfarben

Maßgebend sind nur von uns vorgelegte Muster, wobei geringe Abweichungen oder Schwankungen vorbehalten bleiben. Zur Verwendung gelangende Druckfarben entsprechen hinsichtlich Lichtechtheit, Wasserfestigkeit usw. dem Stand der Technik. Geringe Abweichungen oder Farbtonschwankungen bleiben vorbehalten. Abriebfestigkeit muss separat vereinbart werden.

Bei Rücknahme bedruckter Ware – unabhängig vom Grund, kann die ursaPack GmbH die Ware verwerten.

9.6. Qualitätsabweichungen

In der Bestellannahme angegebene Material- und Qualitätsbezeichnungen oder von uns vorgelegte Muster gelten nur als Grundlage. Geringe Abweichungen oder Schwankungen bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu Beanstandungen. In Zweifelsfällen ist die Beurteilung durch einen von der Industrie- und Handelskammer bestellten Sachverständigen für beide Seiten verbindlich.

9.7. Sonstige technische Eigenschaften, Transport u. Lagerung für Packmittel und Rollenwaren

Die Packmittel sind in der Originalverpackung trocken bei relativer Luftfeuchtigkeit von 40-60% vor Lichteinwirkung geschützt zu lagern. Die Lagertemperatur sollte 15-25°C betragen. Packmittel sind vor der Verarbeitung zur Akklimatisierung, d. h. 24-48 Stunden unter Verarbeitungsbedingungen zu lagern. Die Verarbeitung soll spätestens nach 6 Monaten erfolgt sein; in Sonderfällen gelten kürzere Lagerzeiten. Grundsätzlich müssen mit unseren Packmitteln hergestellte Verpackungen und Folien vor Fremdstäuben, Feuchtigkeit und UV-Strahlung geschützt werden. Die Lagertemperatur sollte –10°C bis +40°C nicht unter- bzw. überschreiten. Bei Abweichungen von den Lagerungshinweisen schließen wir jede Haftung aus. Je nach Herstellungsverfahren oder verwendeten Rohstoffen ist die Haltbarkeit der Produkte unterschiedlich lang, in Zweifelsfällen sind wir zu Auskünften gern bereit.

9.8. Sonstiges

Technische Veränderungen der Produkte, die den Verwendungszweck nicht beeinträchtigen, bleiben vorbehalten. Bei neuen Anwendungen und bei technischen Folieneinsätzen, in denen hinsichtlich der Beanspruchung, Transport, Lagerung und sonstiger Belastung noch keine ausreichenden Erfahrungen vorliegen, empfehlen wir eine spezielle Beratung im Rahmen unseres technischen Services. Im Einzelfall kann eine Gewährleistung nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung von uns übernommen werden.

10. Datenschutz

Im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes wird darauf hingewiesen, dass ursaPack GmbH Kundendaten speichert und im Rahmen der Zusammenarbeit einsetzt.

11. Schutz und Urheberrecht

Urheberrecht und Verwertungsrecht an den von uns gefertigten Entwürfen, Mustern, Zeichnungen und Klischees stehen der ursaPack GmbH zu. Die Verwertungsrechte können gegen besonders zu vereinbarende Vergütung übertragen werden. Erwirbt der Käufer sie schon bei Auftragserteilung, so ist es Sache des Käufers, die Anmeldung als Gebrauchsmuster vorzunehmen. Bei Ausführung eines Auftrages nach den Angaben und Wünschen des Käufers ist jede Gewährleistung durch die ursaPack GmbH hinsichtlich Rechte Dritter und etwaiger behördlicher Vorschriften ausgeschlossen; der Käufer hat die ursaPack GmbH gegebenenfalls von allen sich aus den Rechten Dritter ergebenden Folgen freizustellen.

12. Haftungsbeschränkung

12.1. Schadensersatzansprüche wegen sonstiger Pflichtverletzungen, insbesondere aus der Verletzung von Schutzpflichten, rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubten Handlungen sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit uns grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz, eine von uns zu vertretende Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) oder die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

12.2. Die Haftung wegen Produktionsausfalls und/oder entgangenem Gewinn ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Können wir wegen einfacher oder grober Fahrlässigkeit auf Zahlung von Schadenersatz in Anspruch genommen werden, so ist der Schadenersatzanspruch auf die typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

12.3. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung der Firma ursaPack GmbH gemäß Abschnitt 2 dieser Bestimmungen (Lieferungen). Soweit die Haftung der Firma ursaPack GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

12.4. Schadensersatzsansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht im Fall von der ursaPack GmbH, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verschuldeten Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wenn die ursaPack GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, oder wenn ihre einfachen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich gehandelt haben.

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Übereinkommens über den Internationalen Warenkauf (CISG). Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Hannover ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Vertragssprache ist Deutsch.